Update Coronavirus 10.05.2020

Sonntag 10.05.2020

Die Landesregierung NRW hat am 08.05.2020 beschlossen, den Betrieb von Gaststätten (u.a.) unter Auflagen ab dem 11.05.2020 wieder zu gestatten. Dieser Beschluss kommt für uns überraschend und hoffentlich nicht zu verfrüht im Sinne der Eindämmung des Coronavirus.

Wir haben uns entschlossen, unseren Gastronomiebetrieb am Mittwoch, dem 13.05.2020 in Übereinstimmung mit den aktuell gültigen Hygienebestimmungen wieder zu öffnen.

Ebenfalls zulässig sind Veranstaltungen im Freien für bis zu 100 Zuschauern. Deshalb freuen wir uns ab Donnerstag dem 14.05.2020 im hinteren Teil unserer Außengastronomie (dem ehemaligen "Al Bosco") den open-air Konzertraum GREEN ROOM neu einzurichten und dort Konzert-Veranstaltungen duchführen zu können. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Hinweise auf dieser Seite.

Montag 20.04.2020, 15:00 Uhr

Bis Ende August wird es keine Großveranstaltungen in Deutschland geben. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten am Mittwochnachmittag, 15. April, während einer Videokonferenz geeinigt. Auch ansonsten bleibt das öffentliche Leben durch die Corona-Pandemie auch nach den Osterferien stark eingeschränkt. Das allgemeine Veranstaltungsverbot wurde in diesem Rahmen vorerst bis zum 03. Mai verlängert.

Montag, 16.03.2020, 00:00 Uhr

Unser Café-Restaurant und Biergarten bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Donnerstag, 12.03.2020, 21:00 Uhr

Liebe Gäste, liebe Freundinnen und Freunde,

in Anbetracht der Entwicklung der letzten Tage häufen sich die Fragen, ob und wie unsere Veranstaltungen weiterhin stattfinden.

Wir folgen der Empfehlung der Bundesregierung und der Länder vom heutigen Donnerstag, dem 12.03.2020, 21:00 Uhr, alle "nicht notwendigen" Veranstaltungen abzusagen. Diese Regelung gilt vorläufig bis einschließlich Karfreitag, dem 10. April 2020 und betrifft alle öffentlichen Veranstaltungen in unserem Haus. Wir bedauern sehr diese Entscheidung treffen zu müssen, können aber die Gründe, die zu der o.g. Empfehlung geführt haben, uneingeschränkt nachvollziehen.

Für den Fall, dass Sie für Veranstaltungen im o.g. Zeitraum bereits Tickets erworben haben, wird Ihnen auf Wunsch der Eintrittspreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, bei der Sie das Ticket erworben haben. Ob Sie auch die Vorverkaufsgebühr erstattet bekommen, hängt vom Kulanzverhalten des jeweiligen Kartenhändlers ab. Für Tickets, die Sie bei Ticket i/O erworben haben, bekommen Sie auch die Vorverkaufsgebühr vollständig erstattet.

Sollte es neue Nachrichen zum Thema geben, werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.

Bis dahin, bleiben Sie gesund!

Reiner Michalke
Matthias von Welck
Initiative Kölner Jazz Haus e.V.


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